Verhaltenskodex

    I. Ich bin kein Heiler oder übe eine Tätigkeit aus, die einem Arzt unterstehen und verspreche auch keine Heilung! Das Wort „Heiler“ wird jedoch in der Umgangssprache benutzt. Ich ersetze auch keinen Arzt! Meine Arbeiten
    berufen sich einzig und allein auf die Selbstheilungskraft eines jenen Menschen selbst.
       
    II. Der Klient steht immer im Vordergrund, dabei geht es immer um sein Wohlergehen. Der Klient entscheidet aus freiem Willen.
       
    III. Tätigkeiten aller Art bei minderjährigen unter 18 Jahren führe ich nur unter einvernämlichen bzw. schriftlicher Genehmigung und oder
    im Beisein eines Erziehungsberechtigten. Ich entziehe mich von jeder Haftung bei Falschangaben. Bei einer ersichtlichen, akuter Notsituation des Kindes bzw. Jugendlichen, konsultiere ich umgehendst den Notruf bzw. den Arzt oder die Behörde.
       
    IV. Ich, als Heiler, übe eine Tätigkeit nur dann aus, wenn eine schriftliche Genehmigung des Klienten vorliegt oder bei einer Empfehlung eines Arztes als zusätzliche Beihilfe. Die Schulmedizin wird immer von mir berücksichtigt und hat immer Vorrang. Ich werde keine Heilversprechen abgeben noch eine Diagnose erstellen. Dazu berufe ich mich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 2.3.2004, BverfG, 1 BvR 784/ 03, Absatz 1 – 22 . Diese werde ich beachten und einhalten.
       
    V. Die Zusammenarbeit mit Ärzten und Schulmedizin werden immer angestrebt zum Wohle des Klienten wenn es sich um eine schwere und akute Erkrankung geht. Bei sofortiger Erkenntniss einer lebensbedrohlichen Notsituation werde ich sofort den Notruf bzw. Arzt konsultieren.
       
    VI.

    Ein ausführliches Gespräch wird vor jeder Behandlung durchgeführt was an einem separaten Tag stattfindet.
    Ich schließe mich von jeder Haftung aus wenn ein Klient die Unwahrheit über seinen Gesundheitszustand aussagt.

       
    VII.

    Bei jeder Handlung oblige ich der absoluten Schweigepflicht.

       
    VIII. Mein Honorar bewegt sich immer in einem vertretbaren Rahmen. Ausnahmen bestehen bei sozialen Härtefällen. Dabei wird darauf geaachtet, daß das Honorar bezahlbar bleibt. Geringes Ausfallentgeld wird bei kurzfristiger Terminabsage berechnet. Darauf weise ich gesondert in den AGB's und sonstigen Hinweisen hin.
       
    IX. Um eine Abhängigkeit zu vermeiden trage ich als Heiler die volle Verantwortung dafür, die Anzahl der Beratungs- oder Behandlungsterminen gering zu halten.
    X. Die Loyalität gegenüber anderen Ärzten, Heilern, Kollegen und Kolleginnen werde ich stets bewahren.
       
    XI. All meine Tätigkeiten und Werke obligen meinem geistigen Eigentum.
       
    XII. Es werden keine Unterschiede bei der Religionszugehörigkeit, Staatsbürgerschaft oder Rasse gemacht. Sexuelle und/oder rassistische Handlungen und Aussagen Anderen oder Klienten werden sofort ausgeschlossen und Hausverbot erteilt. Bereits bezahlte Honorare werden nicht erstattet.
       
    XIII. Auf die Meinung und Behauptung von Scharlatanerie berufe ich mich auf den § 184 StGB Österreich.
       
    XIV. Desweiteren halte ich mich an die Verhaltensregeln des Dachverbandes Geistiges Heilen www.dgh-ev.de
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